Verbandsgeschichte
Gegründet am 26.10.1958 in Ludwigsburg
Mitglieder: Ca. 490 Auszubildende, Gesellen und Meister im Klavier- und Cembalobau sowie Fachbetriebe aus Industrie und Handwerk.
Wenn man davon ausgeht, dass es in der Technik oder in der Geschichte Dinge gibt, die „in der Luft liegen“, so trifft diese Feststellung mit Sicherheit auf den heutigen Bund Deutscher Klavierbauer zu, der sich am 26. Oktober 1958 zu einem Fachverband zusammenschloss.
Unter Georg Herzog, einem deutsch-schweizerischen „Grenzgänger“ hatten sich Kollegen mit dem schweizerischen Verbandskleben vertraut gemacht, darin Sinn und Aufgabe auch für die deutschen Fachleute gesehen, eine schweizerische Idee etwas auf deutsche Verhältnisse gestutzt und zur Schaffung eines deutschen Verbandes aufgerufen. Analog zum SVKS (Schweizerischer Verband der Klavierfachleute und Stimmer) nannte man die eigene Schöpfung DVKS.
In einer Zeit der Planung eines geeinten Europa, der Überwindung separatistischer Kleinkrämerei, der technischen Explosion, der Schaffung weltweiten wissenschaftlichen Austausches schien es diesen Leuten der ersten Stunden ein echtes Gebot, aus der Enge des Denkens in den Werkstätten der Klaviermacher auszubrechen und das Gemeinsame bewusst zu machen. Die Idee trug „Früchte“: Im Hörsaal der Fachschule in Ludwigsburg fanden sich 26 Klaviermacher bereit, diese Idee weiter zu tragen. Nach dem ersten Jahr, also Ende 1959 zählt dieser junge DVKS bereits 80 Einzelmitglieder und 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft blinder Klavierstimmer, die sich korporativ angeschlossen hat.
Was war der DVKS? Was waren seine Ziele, seine Aufgaben, die er sich steckte? Es scheint sinnvoll, hierzu das Statut heranzuziehen, die er sich gab. Am 28.2.1959 wurden unter dem neu gewählten Vorstand die Herren der Statutenkommission unter Leitung von Dr. W. Imhof (Stuttgart) gehört und die Satzung nach entsprechendem Zuschnitt angenommen, so dass sie am 25.3.1959 von sieben Mitgliedern des Vorstandes unterschrieben werden konnte., Unter der Nr. 3170 wurde der Verband mit dieser Satzung am 21.9.1959 in das Vereinsregister in Frankfurt eingetragen.
Im Abrücken von konfessionellen oder politischen, von sozialen und aufgabenmässigen Unterschieden sucht man das Berufliche: Förderung des Fachwissens, der manuellen Fertigkeiten, Schulung in gehörsmäßigem und technisch-theoretischem Bereich. Integration der Fachleute untereinander und der Fachverbände mit dem Ziel: Förderung des Musizierens im weitesten Sinne, insbesondere auf dem Klavier und den historischen Tasteninstrumenten. Austausch über die Grenzen hinweg, Verifikation der europäischen Idee, Schaffung eines neuen Berufsethos durch die Bewusstmachung der echten Leistung. Schaffung praktischer und theoretischer Arbeitshilfen.
Es versteht sich von selbst, dass die Praxis des Verbandslebens Schlacken abschütteln musste, weil sich die Übernahme etlicher Details der schweizerischen Satzung in der deutschen Verbandsarbeit als unglücklich erwies. Aber aus den erarbeiteten Grundlagen erwuchs zunächst ein arbeitsfähiger Organismus, belächelt von den „gestandenen“ Organisationen, dann bekämpft, schließlich beachtet und geschätzt.
Martin Sassmann, 1974


